Mikroplastik-Verordnung

<p>Auch wenn die grundsätzlichen Regelungen zur Mikroplastik-Verordnung bereits bekannt sind, greift der Leitfaden einzelne Abgrenzungsfragen auf, die bisher einer Klärung bedurften:</p>

<p>- Übergangsfristen zum Inverkehrbringen und für bestehende Bestände</p>

<p>- Synthetischer Sportbelag im Reitsport</p>

<p>- Ziegelmehl-Tennisplätze</p>

<p>- Indoor-Sportanlagen</p>

<p>Mit diesem Leitfaden werden bestehende Umsetzungsfragen beantwortet und für die Träger der Sportstätten besteht damit Rechtssicherheit.</p>

 

<p>Leitfaden Mikroplastik 04/2025</p>